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   BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 74.86   

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https://dejure.org/1990,2029
BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 74.86 (https://dejure.org/1990,2029)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1990 - 5 C 74.86 (https://dejure.org/1990,2029)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1990 - 5 C 74.86 (https://dejure.org/1990,2029)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schwerbehindertengesetz - Altersgrenze - Beschäftigung eines Schwerbehinderten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Altersbegrenzung für Schwerbehinderte bei Anrechnung auf Pflichtplätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Anrechenbarkeit schwerbehinderter Arbeitnehmer im Rentenalter auf Pflichtplätze - Anrechenbarkeit mitarbeitender Familienangehöriger - Verfügbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 87, 205
  • NJW 1991, 1127
  • NVwZ 1991, 577 (Ls.)
  • BB 1991, 1494
  • DÖV 1991, 430
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 42.84

    Pflichtplatzquote - Beschäftigungspflicht - Anrechnung von Arbeitnehmern auf die

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 74.86
    Von daher erscheint es als vornehmliche Aufgabe des Schwerbehindertengesetzes, den schutzbedürftigen Personen einen Arbeitsplatz zu verschaffen und zu erhalten und den Schwerbehinderten mit Hilfe der gesetzlich vorgesehenen Mittel als Arbeitnehmer in das Erwerbsleben einzugliedern (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 5 C 42.84 - ).

    Im übrigen ist die Anrechenbarkeit eines Beschäftigten auf einen Schwerbehindertenpflichtplatz vom Lebensalter des Beschäftigten unabhängig; sie beginnt vielmehr mit der förmlichen Feststellung der Schwerbehinderung (§§ 1, 3 SchwbG) oder der Gleichstellung nach § 2 SchwbG (vgl. Senatsurteil vom 21. Oktober 1987 a.a.O.) und endet mit dem Erlöschen des gesetzlichen Schutzes (§ 35 Abs. 3 SchwbG).

  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 47/75

    Verfassungsmäßigkeit - Anspruch auf Arbeitslosengeld - Ausschluß - Vollendung des

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 74.86
    Er schließt deshalb und um einen sozialpolitisch unerwünschten Doppelbezug von Leistungen (hier: Altersruhegeld und Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe ) zu unterbinden, vom Beginn des auf die Vollendung des 65. Lebensjahres folgenden Monats an den Anspruch auf Arbeitslosengeld aus (vgl. Regierungsentwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes vom 16. November 1967, BT-Drucks. V/2291, S. 79 zu § 90 Abs. 3; BSGE 43, 128 sowie Gagel/Steinmeyer, Arbeitsförderungsgesetz , Rdnr. 25 zu § 100).

    Dieser Schutzzweck bleibt dem Arbeitnehmer auch nach Vollendung seines 65. Lebensjahres erhalten (vgl. BSGE 43, 128 ), vorausgesetzt, der Arbeitnehmer steht der Arbeitsvermittlung im Sinne des § 103 AFG zur Verfügung.

  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 67.85

    Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 74.86
    Sie verlangen neben der Schwerbehinderteneigenschaft desjenigen, dessen Kündigung der Arbeitgeber beabsichtigt (vgl. hierzu BVerwGE 81, 84 [BVerwG 15.12.1988 - 5 C 67/85]), lediglich, daß der Schwerbehinderte in einem Arbeitsverhältnis gesetzlich definierter Art (§ 12 in Verbindung mit § 17 SchwbG) steht.
  • BSG, 17.03.1982 - 9a/9 RVs 6/81

    Revisionsrichterliche Prüfung - Revisibilität von Landesrecht

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 74.86
    Allen diesen Vorschriften ist gemeinsam, daß sie nicht nur auf den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile im Berufs- und Arbeitsleben zielen, sondern eine umfassende Eingliederung des Behinderten in die Gesellschaft erreichen wollen (vgl. BSGE 53, 175 [BSG 17.03.1982 - 9a/9 RVs 6/81]).
  • BFH, 28.07.1983 - IV R 103/82

    1. Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses auch bei unüblich niedrigem

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 74.86
    Etwas anderes ist nur dann anzunehmen, wenn die vereinbarte Vergütung so niedrig ist, daß sie schlechterdings nicht mehr eine Gegenleistung für eine begrenzte Tätigkeit des Ehegatten sein kann und deshalb angenommen werden muß, daß die Beteiligten sich rechtsgeschäftlich nicht haben binden wollen (vgl. zu alledem BFH, Urteil vom 28. Juli 1983 - IV R 103/82 - <BFHE 139, 376/377 f. = NJW 1984, 1487 [BFH 28.07.1983 - IV R 103/82] = BStBl. II 1984, 60 f.>).
  • BFH, 12.10.1988 - X R 2/86

    Wechselseitige Ehegatten-Arbeitsverträge

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 74.86
    Vertragsverhältnisse zwischen Ehegatten sind demnach im Rahmen der §§ 4 ff. SchwbG nur dann zu berücksichtigen, wenn sie ernsthaft vereinbart sind, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen und auch tatsächlich durchgeführt werden (vgl. BFH, Urteil vom 12. Oktober 1988 - X R 2/86 - <BFHE 155, 307/308 f. = NJW 1989, 2150 = BStBl. II 1989, 354/355>).
  • LAG Düsseldorf, 12.06.1980 - 7 Ta 83/80
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 74.86
    Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis nicht kraft tarif- oder einzelvertraglicher Vereinbarung mit Vollendung des 65. Lebensjahres ohne Kündigung beendet wird (vgl. auch § 19 SchwbG), kann deshalb auch nach Erreichen dieses Alters den Sonderkündigungsschutz der §§ 12 ff. SchwbG beanspruchen (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 29. Mai 1980 - 3 Sa 146/80 - <DB 1980, 1551 f.>; zustimmend Neubert/Becke, Schwerbehindertengesetz, 2. Aufl. 1986, Rdnr. 2 zu § 15; Dörner, Schwerbehindertengesetz , Anm. I zu § 1 sowie Wilrodt/Neumann, Jung/Cramer, Thieler und Gröninger, jeweils a.a.O.).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Es verzichtet auf das Mittel der Zwangseinstellung und ist deshalb für das Erreichen seiner arbeitsmarkt- und rehabilitationspolitischen Zwecksetzungen, nämlich Schwerbehinderte in möglichst großem umfang in Arbeit, Beruf und Gesellschaft einzugliedern und in dieser Eingliederung zu sichern (vgl. BVerwGE 87, 205 ), entscheidend auch auf den guten Willen der Arbeitgeber angewiesen.
  • BVerwG, 12.01.2022 - 5 C 6.20

    Erreichen des Regelrentenalters schließt Übernahme der Kosten einer notwendigen

    Das frühere Schwerbehindertengesetz (SchwbG) kannte grundsätzlich keine Altersgrenze und der Arbeitgeber konnte deshalb seine Pflicht nach § 4 Abs. 1 SchwbG auch durch Beschäftigung eines Schwerbehinderten erfüllen, der das 65. Lebensjahr bereits vollendet hat (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1990 - 5 C 74.86 - BVerwGE 87, 205 ).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91

    Hauptfürsorgestelle, Prüfungsmaßstab im Zustimmungsverfahren zur beabsichtigten

    Es verzichtet auf das Mittel der Zwangseinstellung und ist deshalb für das Erreichen seiner arbeitsmarkt- und rehabilitationspolitischen Zwecksetzungen, nämlich Schwerbehinderte in möglichst großem Umfang in Arbeit, Beruf und Gesellschaft einzugliedern und in dieser Eingliederung zu sichern (vgl. BVerwGE 87, 205 ), entscheidend auch auf den guten Willen der Arbeitgeber angewiesen.
  • VG Schwerin, 18.04.2018 - 6 A 2151/16

    Kostenübernahme für Arbeitsassistenz bei blindem Rechtsanwalt

    Dies werde zudem durch die Anrechenbarkeit schwerbehinderter Arbeitnehmer im Rentenalter auf Pflichtplätze bestätigt, die aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1990 (Az. 5 C 74/86) folge.
  • BVerwG, 12.01.2022 - 5 C 2.21

    Arbeitsassistenzleistungen für Selbstständige, die als begleitende Hilfen im

    Das frühere Schwerbehindertengesetz (SchwbG) kannte grundsätzlich keine Altersgrenze und der Arbeitgeber konnte deshalb seine Pflicht nach § 4 Abs. 1 SchwbG auch durch Beschäftigung eines Schwerbehinderten erfüllen, der das 65. Lebensjahr bereits vollendet hat (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1990 - 5 C 74.86 - BVerwGE 87, 205 ).
  • VGH Bayern, 08.11.2012 - 12 B 11.1303

    Ausbildungsförderung; Erstausbildung; Hotelberufsfachschule; Befähigung zur

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden (vgl. BVerwG vom 19.1.1989 Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 80 unter Hinweis auf BVerwG je vom 3.6.1988 - BVerwG 5 C 74.86 - FamRZ 1988, 1105 sowie - BVerwG 5 C 49.84 - NVwZ 1989, 57), dass unter § 7 Abs. 1 BAföG auch solche berufsbildenden Ausbildungen fallen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln.
  • VGH Bayern, 24.09.1992 - 12 B 91.551

    Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz

    Nach der Zurückverweisung durch das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 13. Dezember 1990 ( BVerwG 5 C 74.86) ist zwischen den Beteiligten des Verfahrens im wesentlichen nur noch umstritten, ob die jetzige Betriebsinhaberin M G. in den Jahren 1980 mit 1982 im Betrieb der Klägerin als Arbeitnehmerin oder als mithelfende Familienangehörige tätig war.
  • OVG Niedersachsen, 05.06.1992 - 4 L 1870/92

    Notwendiger Lebensunterhalt; Einmalige Leistung; Sozialhilfe; Schultüte;

    Die Revision ist zuzulassen ( § 132 Abs. 2 VwGO ), weil der Senat von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13. Dezember 1990 - BVerwGE 87, 211 [BVerwG 13.12.1990 - 5 C 74/86] - abweicht.
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